Welche Gegebenheiten?

Bevor man eine Pensionszulage beantragt sollte man sie mit qualifizierten Beratern prüfen, welche Vorraussetzungen man erfüllen muss um diese Pensionszulage erteilen zu können.

 

Dabei müssen folgende Punkte beachtet werden :

 

Höhe der Gesamtversorgung :

Die komplette Altersversorgung des Geschäftsführers darf nicht 75% des Bruttoeinkommens inklusive der Pensionszusage übersteigen. Dazu zählen auch andere Durchführungswege einer Betrieblichen Altersvorsorge sowie auch eventuelle Ansprüche auf die gesetzliche Rentenversicherung.

 

Erdienbarkeit:

Die Pensionszusage ist sozuagen für den Chef die Belohnung die er noch tätigen muss. Deswegen muss das Verhältnis von Restdienstzeit bis Pensionsbeginn und Höhe der Pensionszusage in einem angemessenen Verhältnis stehen. Sind es zum Beispiel nicht mehr als 10 Jahre bis zum Pensionsbeginn wird die Finanzverwaltung diese Pensionszusage nicht mehr anerkennen.

 

Probezeit:

Es muss auch eine sogenannte Probezeit abgehalten werden, damit ein Unternehmer zeigen kann, das er ein Unternehmen führen kann. Diese Probezeit beträgt bei Geschäftsgründung 5 Jahre und bei Übernahme einer namhaften GmbH nur 2-3 Jahre. Diese Zeit sollte unbedingt eingehalten werden um die steuerliche Anerkennung nicht zu gefährden.

 

Finanzierbarkeit:

Auf diesen Punkt sollte man besonders acht geben, da die Finanzverwaltung die Pensionszusage des öfteren wegen mangelnder Finanzierbarkeit ablehnt. Das Unternehmen sollte also auch über die nötigen Mittel verfügen um die Pensionszusage des Geschäftsführers finanzieren zu können. Dabei sollte man die Gewinnsituation und die Liquidität des Unternehmens zur Höhe der Altersvorsorgung des Geschäftsführers beachten.

 

Da noch viele andere Voraussetzungen notwendig sind, sollte immer einen qualifizierten Berater zu Rate gezogen werden.

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