Viele Geschätfsführer von kleinen oder mittelständischen GmbH's sehen sich in ihren Pensionszulagen in viele Probleme verwickelt. Bei einer Pensionzusage sollte man einige Dinge beachten um diese Probleme zu vermeiden.
Die zwei der häufigsten Probleme bei der Pensionszusage sind einmal die Textgestaltung der Pensionstexte und zweitens die deutliche Unterschätzung des Kapitalbedarfs zur Ausfinanzierung der Pensionsleistungen.
Die fehlerhaften Textgestaltungen führen dazu das die Finanzverwaltung die Rückstellungen nicht anerkennt und damit der Steuerstundungseffekt verloren geht.
Ein weiteres Problem besteht darin, dass viele Unternehmen zwar die Rückendeckung zur Sicherung für den Konkursfall gepfändet haben, aber diese erfahrungsgemäß in den Pensionszusagetexten durch eine falsche Formulierung wieder ausser Kraft gesetzt werden.
Bei der Erstellung von Pensionstexten kann man nur raten einen qualifitzierten Berater zur Seite zu haben damit solche Probleme erst gar nicht enstehen.
Hierzu muss auch noch gesagt werden, das bei den Beratern die Vermögensschadenshaftpflicht auch die Rechtsberatung mit einschließt. Somit kann man in den seltensten Fällen mit einer Erstattung rechnen.
Das Zweite Problem in der Pensionszusage besteht darin das allgemeine Meinungen vertreten werden und der Barwert der Rückstellungen würde die Finanzierung zum Kapitalbedarf ergeben. Der tatsächliche Kapitalbedarf beträgt aber zur Zeit nur 40% über dem Barwert der Rückstellungen, womit gravierende Deckungslücken enstehen.
Bei vielen Pensionszusagen wird zusätzlich der schon zu niedrige Barwert durch die drastischen Ablaufkürzungen bei Lebensversicherungen nicht erreicht.
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